Die neue Trinkwasserverordnung
Am 16. Februar 2001 hat der Bundesrat der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung nach Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Mit dieser neuen Trinkwasserverordnung wird die novellierte EG-Trinkwasser-Richtlinie (1) vom 3. November 1998
(im Folgenden EG-Rl 1998 genannt) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in deutsches Recht umgesetzt.
Diese EU-Vorgaben wurden in die nationale "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung (3) - im Folgenden TrinkwV 2001 genannt)" eingearbeitet, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird. Gleichzeitig wird die z.Z. gültige Trinkwasserverordnung (4) vom 5.a.
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