Sondersteuer auf Alkopops
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums mit Stand 22. Januar 2004 erarbeitet. Dabei handelt es sich um ein Artikelgesetz. Mit einem Artikel soll in diesem Zusammenhang auch ein Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz der Jugend erlassen werden.
Nach einer Mitteilung des Bundesverbandes Privater Brauereien sollen alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) auf Branntweinbasis im Steuergebiet neben der Branntweinsteuer einer Sondersteuer zum Schutz der Jugend unterliegen. Als Alkopops im Sinne des Gesetzes definiert werden Getränke, die aus einer Mischung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Vol..