EU-Verordnung 178/2002 und ihre Konsequenzen
"Informationen über die EU-Verordnung 178/2002 und ihre Folgen für die Malz- und Brauwirtschaft" stellte Dr.-Ing. Stefan Kreisz auf dem 37. Technologischen Seminar dar. Die Verordnung (EG) 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit trat am 21. Februar 2004 in Kraft. Unter anderem die Artikel 14 bis 20 gelten ab dem 1. Januar 2005 und bedürfen in der Umsetzung sorgfältige Vorbereitungen.
Ziele sind, ein hohes Maß an Gesundheits- und Verbraucherschutz zu gewährleisten und eine unabhängige Europäische Lebensmittelbehörde einzurichten. Den Erzeugern, der Industrie und den Zulieferern wird die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel übertragen. Die amtliche Überwachung erfolgt auf nationaler und europäischer Ebene.....