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02.05.2007

Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der Arbeitgebern eine „willkürliche Ungleichbehandlung“ von Arbeitnehmern verbietet, gilt nur bei einer generellen, einheitlichen Lohnerhöhung. So die Kernaussage eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ.: 4 Sa 325/06).

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