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13.07.2010

Verhandlungen gehen weiter

Nach dem Urteil des EuGH vom 2. Juli 2009 zur Rechtmäßigkeit der Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier g.g.A.“ in einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei in Italien hat am 10. Juni 2010 in einem weiteren Verfahren eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH stattgefunden. Ausgangspunkt dieses Verfahrens sind Rechtsfragen des Bundesgerichtshofs (BGH) an den EuGH in einem weiteren Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die Bavaria Brauerei, der die Löschung der letzten noch in Deutschland geschützten Bavaria Marke („Bavaria Holland Beer“) betrifft. In diesem zweiten, aus Deutschland kommenden Verfahren vor den EuGH, wird der Generalanwalt am 16. September 2010 seine Schlussanträge stellen..

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