Biersteuer-Erhöhung 2004 verfassungswidrig?
Mit Beschluss vom 15. Februar 2011 VII R 44/09 hat der VII. Senat des Bundesfinanzhofs eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, ob die Erhöhung der Biersteuer durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in formell verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e.V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 2011.