EEG – Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen
Die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Der aktuelle Höchstwert beläuft sich derzeit auf 3,53 ct./kWh. Durch den geforderten beschleunigten Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist nach Ansicht der Firma Ecotec langfristig mit einem weiteren Anstieg der EEG-Belastung zu rechnen. Großverbraucher müssen die Umlage in Zukunft als relevanten, dynamischen Bestandteil des Gesamtstrompreises einkalkulieren und Strategien entwickeln, um ihn zu reduzieren. Eine einfache Methode, um den Preisfaktor EEG-Umlage zu reduzieren, ist die Befreiung von der allgemeinen Umlage durch Inanspruchnahme der „Besonderen Ausgleichsregelung“. Hierdurch können in Praxisanwendungen bereits jährliche Einsparungen von mindestens 300 000 EUR (verbrauchsabhängig) erzielt werden. Die Inanspruchnahme der „Besonderen Ausgleichsregelung“ ist allerdings nur energieintensiven Industrieunternehmen im produzierenden Gewerbe vorbehalten. Der Stromverbrauch muss sich für die jeweilige Abnahmestelle auf mindestens 10 GWh/a belaufen, das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung muss mindestens 15 Prozent betragen. Außerdem gilt es, den Nachweis für ein zertifiziertes Energiemanagement zu erbringen.