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13.03.2012

Null-Toleranz-Prinzip für Saatgut

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), wonach die unabsichtliche Aussaat von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verboten bleibt. „Für Landwirte, Verbraucher und die Umwelt ist das Urteil von erheblicher Bedeutung, weil es die Kontamination von Saatgut und somit auch den unkontrollierten Anbau nicht sicherheitsgeprüfter Gentech-Pflanzen verhindert“, so BÖLW-Vorstandsvorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein. Das BVerwG stimmte im Revisionsverfahren der Entscheidung Hessens zu, das 2007 den Umbruch eines Rapsfeldes anordnete, auf dem Landwirte unwissentlich Saatgut verwendet hatten, das Spuren von nicht zugelassenen Gentech-Konstrukten enthielt. Schon weniger als 0,5 Prozent Saatgutverunreinigung bedeuten das unkontrollierte Wachsen und Auskreuzen von mehr als 1000 Gentech-Raps-Pflanzen pro Hektar Ackerfläche – Umwelt, Mensch und Tier würden zum Versuchskaninchen.

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