Alkoholfreies Bier – zulässige Verkehrsbezeichnung
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) betreibt mit Steuergeldern finanziert seit Monaten eine Kampagne gegen die Bezeichnung „Alkoholfreies Bier“. Ebenso wie die selbsternannten Verbraucherschützer von foodwatch erblicken sie darin einen Etikettenschwindel, da in den meisten Sorten bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten ist. Welches Bier sich in Deutschland alkoholfrei nennen darf, ist gesetzlich nicht ausdrücklich in einer Rechtsvorschrift geregelt. Dennoch bewegen sich die Hersteller nicht in einem rechtsfreien Raum. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wohl auch noch keinen Regelungsbedarf gesehen, zu Recht!