Eingabehilfen öffnen

22.01.2013

Was meint „Freigabe gem. § 35 Abs. 2, Satz 1 InsO“?

Gerade bei Verfahren, wo der eingesetzte Insolvenzverwalter schon im vorläufigen Verfahren festgestellt hat, dass die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse kaum oder gar keinen Wert hat, wird er nach § 35 Abs. 2 eine Freigabe erteilen. Was verbirgt sich dahinter?

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

EBC Symposium
18.05.2025 - 20.05.2025
Braumeistercamp
25.06.2025 - 28.06.2025
kalender-icon