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22.01.2013

Was meint „Freigabe gem. § 35 Abs. 2, Satz 1 InsO“?

Gerade bei Verfahren, wo der eingesetzte Insolvenzverwalter schon im vorläufigen Verfahren festgestellt hat, dass die zur Verfügung stehende Insolvenzmasse kaum oder gar keinen Wert hat, wird er nach § 35 Abs. 2 eine Freigabe erteilen. Was verbirgt sich dahinter?

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