Sanierungsgewinne können Sanierungen gefährden
Die Überschrift klingt widersprüchlich, ist aber grundsätzlich eine zu berücksichtigende Gefahr. Krisenbehaftete Unternehmen werden häufig in vorinsolvenzlichen Verfahren oder mithilfe eines Insolvenzplanes (auch) durch Erlass- oder Vergleichsverfahren saniert. Diese führen zwangsläufig zu außerordentlichen Erträgen und werden in der Regel mit den meist vorliegenden Verlustvorträgen verrechnet. Allerdings ist es natürlich möglich, dass diese Verrechnung den außerordentlichen Ertrag nicht aufzehrt und der Ertrag beziehungsweise der daraus resultierende Gewinn zu einer oftmals hohen Steuerschuld führt.