Eingabehilfen öffnen

08.09.2015

Nicht mit „bekömmlich“ werben

Der 8. Zivilsenat des Landgerichtes Ravensburg hat am 25. August 2015 in der Angelegenheit Verband Sozialer Wettbewerb, Berlin, gegen die Brauerei Härle, Leutkirch, entschieden, dass Bier nicht als „bekömmlich“ beworben werden darf. Auf ihrer Internetseite hatte die Brauerei ihre Produkte zunächst so beworben, bis der Berliner Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW), der bundesweit für die Einhaltung von Regeln für einen fairen und gegen unlauteren Wettbewerb kämpft, eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt hatte.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon