Bekömmlichkeit von Bier
Die Brauerei Härle darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg am 16. Februar 2016 und bestätigte damit die einstweilige Verfügung vom August 2015 (Az. 8 O 34/15). Im Kern hielt das Gericht an der Begründung fest und wertete den Claim „bekömmlich“ als gesundheitsbezogene Angabe.