Sachkunde in der Schädlingsbekämpfung
Von Anfang der 70er- bis Anfang der 90er-Jahre hat sich der Gesetzgeber bei der Sachkunde für die Schädlingsbekämpfung zumindest in der alten Bundesrepublik Deutschland mehr oder weniger bedeckt gehalten. Ob Laie oder Kammerjäger, jeder konnte ohne Auflagen Schädlingsbekämpfungsmittel nach Belieben einsetzen. Das war gefährlich, denn damals waren viele Mittel wesentlich toxischer als heute. Mittlerweile haben sich die Gesetze bezüglich der Sachkunde, insbesondere für die Mäuse- und Rattenbekämpfung, drastisch geändert.