Ratten und Mäuse unter Bundesarten- und Tierschutz
So paradox es auch klingen mag, Ratten und Mäuse, die definitiv zu den Schädlingen zählen, fallen in Deutschland unter die Bundesartenschutzverordnung sowie unter das Tierschutzgesetz. Es handelt sich hier um Wirbeltiere, die nicht mit Leim- oder sonstigen Klebstoffen gefangen werden und nur ohne Zufügung von Schmerzen getötet werden dürfen. Zwar sind dies Rechtsvorschriften, die in erster Linie den Schädlingsbekämpfer angehen und in seiner Arbeit Umsetzung finden müssen, aber auch die Verantwortlichen in Getränkebetrieben sollten diese Vorgaben des Gesetzgebers kennen.