Genau geprüft: Dienstleistung Schädlingsbekämpfung
Bei seinen Audits stellt BRAUWELT-Autor Thomas F. Voigt immer wieder fest, dass sich Getränkehersteller hinsichtlich des Vertrages mit dem Schädlingsbekämpfer in der Regel wenig Gedanken machen. Vom Dienstleister vorgelegte Verträge werden ohne juristische Prüfung unterschrieben. Dabei sind die Getränkeproduzenten auf möglichst geringe Kosten fixiert. Weil aber gerade der Vertrag und die Kosten für alle Lebensmittelbetriebe elementare Faktoren darstellen, gibt dieser Beitrag einige Praxistipps und Hintergründe zu dieser Thematik.