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04.08.2015

Die Gefährdungsbeurteilung wird anspruchsvoller

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument im Unternehmen, um Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Sie ist in Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und wird mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung, die am 1. Juni 2015 in Kraft trat, noch anspruchsvoller als bisher. Während bisher nur etwa die Hälfte der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung durchführt, nutzen ca. 95 Prozent der Großunternehmen die Gefährdungsbeurteilung als Werkzeug, um Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln, mit der Neufassung wurden die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes konkretisiert. B..

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