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27.07.2021

Mit Innovation und Vielfalt

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. sieht auf Grundlage des Statistischen Bundesamtes im letzten Jahr einen Rückgang von 5,8 Prozent bei Erfrischungsgetränken. Doch die Hersteller seien eher positiv gestimmt, sagt Christiane Hohmann in ihrem Beitrag über den Erfrischungsgetränkemarkt im Jahr 2020 ab S. 740. Der Grund: Es findet ein Umdenken in der Branche statt, die Kategorie weitet ihr traditionelles Terrain aus und setzt auf zuckerreduzierte oder -freie Getränke, auf kalorienarme oder vegane, auf Bio oder regionale. Mit Innovation und Vielfalt, so das Motto. Und das gilt auch für andere Bereiche.

Erste Gehversuche – Würden Sie der künstlichen Intelligenz die Erstellung eines Bierrezeptes überlassen? Adrian Minnig, technischer Leiter der kleinen Schweizer Brauerei MN Brew, der durchaus handwerkliche Braukunst und jahrhundertelange Traditionen zu schätzen weiß, hat es gewagt. Auf eher privater Ebene entstand ein Kontakt zur Hochschule Luzern, wo in einem KI-Projekt eine Anwendungsmöglichkeit gesucht wurde. Ab S. 753 lesen Sie im Interview mit Adrian Minnig über seine Erfahrungen mit der künstlichen Intelligenz und wo er eingreifen musste bzw. wo nicht. Sein Resümee: „Ich würde es jedem Brauer empfehlen, sich mal auf das Abenteuer KI-Bier einzulassen.“ Klingt doch vielversprechend, oder?

Eigener Onlineshop – Durch Corona haben auch weite Teile der älteren Bevölkerung Zugang zur digitalen Welt finden müssen. Das verändert nicht nur das Marketing, wie Dr. Uwe Lebok ab S. 747 in „Context Marketing als Chance für kleinere Brauereien“ erläutert, sondern eröffnet auch Wege zum E-Commerce für Bier. „Der Durchbruch im Online-Lebensmittelhandel kommt“, ist sich Lisa Böhm, BierSelect GmbH, Hamburg, sicher. Weil vor allem kleine und mittlere Brauereien nicht immer über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für einen Webshop verfügen, stellen wir ab S. 742 eine Alternative vor, mit der das trotzdem möglich ist.

Altes Konzept – moderne Anpassung – Hand aufs Herz: In wie vielen Familien aus Ihrem Bekanntenkreis gab es keinen Streit, als der Erbfall eintrat? Bei Brauereien, wo das Vermögen oft auch weitere Firmen, Land und Immobilien beinhaltet, ist es besonders wichtig, den Erbfall vernünftig zu regeln, ohne den Betrieb zu gefährden. Die Primogenitur, also das Recht des Erstgeborenen, war früher gang und gäbe. Vielleicht nicht mehr im herkömmlichen Sinne, aber in seiner modernen Version könnte es auch heute noch eine gute Möglichkeit sein. Wie die aussieht, verrät Dr. Moritz Fehrer, Weissman und Cie, Nürnberg, ab S. 744.

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