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17.07.2018

Fit für die Zukunft

Jetzt kann es losgehen! Das gilt für zahlreiche Weihenstephaner Studenten und Studentinnen, die am 29. Juni im Rahmen des Studienfakultätstages ihre Abschlussurkunden entgegennehmen durften. Wir fassen die Feierlichkeiten ab Seite 801 zusammen. Auch in diesem Jahr wurden wieder Preise für hervorragende Studienleistungen und Abschlussarbeiten vergeben. Das Engagement der Studenten zeigt: Die Branche bietet Perspektiven für die Zukunft.

Qualität erhöhen – Wer nicht baut, bald nicht mehr braut. An den Spruch haben sich auch die Verantwortlichen bei der Stadtbrauerei Spalt erinnert und in eine höhere Kapazität des Lagerkellers investiert. Umgesetzt wurde das Projekt zusammen mit Wellmann Engineering aus Halle/Westfalen. Was im Detail erneuert und fit für die Zukunft gemacht wurde und für welche Lösungen sich die Spalter entschieden haben, lesen Sie ab Seite 815.

Fundraising gestartet – In Gräfelfing schmieden die Doemensianer große Pläne für die Zukunft: Doemens 2020 heißt das Neubauprojekt. 800 m vom jetzigen Standort entfernt soll für 28 Mio EUR, inklusive Grundstückserwerb, das neue Doemens-Gebäude entstehen. Eine Menge Geld. Um diese Summe aufzubringen, wird jetzt nach Spendern aus der Branche gesucht, um die Finanzierung zu komplettieren. Ab Seite 818 informiert Andreas Hofbauer über den Start des Fundraising-Projekts.

Gefahren erkennen – Um auch in Zukunft sicher in der Brauerei arbeiten zu können, ist es wichtig, sich auch altbekannte Gefahren immer wieder zu vergegenwärtigen. Dazu sensibilisiert ab Seite 810 Alfons Roßmann für den Umgang mit der CO2-Gefahr in der Brauerei. Roßmann erläutert Schutzmaßnahmen und gibt Tipps, wie eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen im Bereich der ober- und untergärigen Bierproduktion umgesetzt werden kann.

Pranger aufgestellt – 2012 gab es für Lebensmittelunternehmer mal wieder einen Grund mehr, bange in die Zukunft zu blicken. Damals führte der Gesetzgeber die sogenannte Publikumsinformationspflicht bei lebensmittelrechtlichen Pflichtverstößen ein. Nach heftiger Kritik wurde die Norm zwar erstmal wieder in „Quarantäne“ gestellt, seit März 2018 gilt diese nun aber wieder. Es heißt nun also erneut: Aufpassen und besonders sorgsam arbeiten, auch wenn der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht noch nachbessern muss. Ab Seite 827 erklärt uns Rechtsanwalt Fabian Hering den § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Sie sehen, es bleibt nichts anderes übrig, als ständig am Ball zu bleiben, egal ob auf rechtlicher, technischer und schulischer Ebene oder bei der Arbeitssicherheit. So bleibt die Branche fit für die Zukunft.

 

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