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24.02.2015

Keine Angst vor heiklen Themen

Das neue Jahr ist nun alt genug, um mit einem gewissen Abstand auf die Dinge zu schauen. Was bleibt von 2014 in Erinnerung, wie lässt sich 2015 an? Spannend bleibt es auf jeden Fall, stehen doch einige schwierige Themen an; und der Teufel steckt – wie so oft – im Detail.

Im Großen und Ganzen gut beurteilen die bayerischen Brauer das Bierjahr 2014 (S. 213). Gute Zahlen im nationalen wie internationalen Vergleich stimmen zuversichtlich, wie bei der Jahrespressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes klar wurde. Gleichwohl beschäftigen auch einige Reizthemen die Brauer …

Umstritten – TTIP ist ein solches Reizthema. Ob das Freihandelsabkommen Chancen oder doch eher Risiken birgt, wird in der Öffentlichkeit leidenschaftlich diskutiert. Es ist Zeit für eine faktenbasierte Analyse, meinte Peter Hahn, Berlin, und beschreibt in seinem Beitrag „TTIP-Abkommen – Gefahren für die Brauwirtschaft?“ (S. 220) auch die etwaigen Auswirkungen auf die deutsche Braubranche. Der Beitrag soll helfen, die komplexen Sachverhalte wie auch bereits vorhandene internationale Spielregeln verständlich zu machen und Vorurteile abzubauen.

Gratwanderung – Braugerste und Stickstoffdüngung ist für Brauereitechnologen ein ebenso strittiges Thema, vermuten die Brauer doch Nachteile im Brauprozess und bei der Bierqualität, wenn die Landwirte zu viel düngen. Moderne Züchtungen können auf dem Feld auch schon mal „verhungern“, und so war das Thema Stickstoff eines der großen Themen beim 12. Rohstoffseminar in Freising (S. 213).

Saubere Sache – Seit Dezember 2014 ist die neueste Version der Getränkeschankanlagen-DIN 6650-6 in Kraft. Unter anderem wurden die Reinigungsanforderungen präzisiert und angepasst. Uwe Seisenberger, Eichstätt, erläutert Änderungen und Besonderheiten und gibt eine Einschätzung aus Sicht der Lebensmittelkontrolle (S. 224).

Der Teufel steckt im Detail – Ebenfalls im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die dritte Entscheidung zur Erbschaftssteuer getroffen und die damit zusammenhängenden Verschonungsregeln teilweise für verfassungswidrig erklärt. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, bis zum Sommer nachzubessern. Für die Zwischenzeit bleiben Unsicherheiten, die z. B. das Thema Unternehmensnachfolge betreffen. Was das genau bedeutet, erläutert Dr. Rudolf Pauli, München, ab Seite 227 und findet, dass es die Unternehmer eigentlich schlechter hätte treffen können.

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