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27.10.2015

Prozesse optimal gestalten

Die Braugerstenernte war 2015 unerwartet gut, wie nach den beim 44. Internationalen Braugerstenseminar der VLB (S. 1266) gezeigten Zahlen zu urteilen ist. Die Hopfenernte ist dagegen wie befürchtet schlecht. Die offiziellen Alpha-Säurewerte der Arbeitsgruppe Hopfenanalyse, die als Grundlage für Vertragsanpassungen bei Lieferverträgen mit „Alphaklausel“ dienen, belegen die durchweg magere Ausbeute (S. 1266). Die Alphaklausel war seinerzeit eingeführt worden, um in Extremjahren Alternativen für die Abwicklung von Lieferverträgen zu ermöglichen und so die Versorgung mit Hopfen zu sichern. Ein Kompromiss, keine Frage, aber sicherlich für manchen von existenzieller Bedeutung.

Strategische Unternehmensausrichtung – Die Schweizer Bürger verlangen nach mehr „Swissness“. Das betrifft Industrie und Handel, aber auch die Verbraucher. Im Beitrag „ Hopp Schwiiz – Ein Land im Umbruch“ beleuchten die Autoren die Auswirkungen auf das Braugewerbe und geben Anregungen zur strategischen Unternehmensausrichtung, auch im Hinblick auf den Export (S. 1276).

Neue Füllrichtung – Bleiben wir in der Schweiz: Ein Schweizer Unternehmen will den Zapfanlagenmarkt für Großveranstaltungen revolutionieren. Die Idee: Die Becher werden von unten befüllt. Wie die Anlage funktioniert, die eigens für die bei Großveranstaltungen nötigen hohen Zapfgeschwindigkeiten konzipiert wurde, erläutern die Autoren ab S. 1294. Ein weiterer positiver Effekt: hier ist das Marketing am Boden, am Becherboden …

Bessere Ausnutzung – Was tun mit der Überschusshefe? Sie für die weitere Verarbeitung in der Lebensmittelindustrie zu trocknen, erfordert viel Energie. Sie lässt sich aber ihrerseits als zusätzlicher Energieträger zur Erzeugung größerer Mengen an Biogas einsetzen. Der Beitrag ab S. 1284 zeigt am Beispiel der slowenischen Brauerei Laško, wie sich der Prozess der Hefeverwertung durch ihren Einsatz als Co-Substrat bei der Abwasseraufbereitung (energetisch) optimieren lässt.

Nachfolgeregelung – Das Thema Erbschaftsteuer beschäftigt Gesetzgeber, Juristen und Unternehmer schon seit langem. Bis zum 30. Juni 2016 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Zeit für ein neues Erbschaftssteuerrecht gegeben. Zwar wurde im Juli 2015 vom Bundeskabinett ein Entwurf verabschiedet, hierzu liegen aber bereits wieder zahlreiche Änderungsvorschläge vor. Um zu vermeiden, dass es mangels Einigung ab dem 1. Juli 2016 kein Erbschaftsteuerrecht mehr gibt, wird man sich wohl vorher auf einen Gesetzestext verständigen. Den Nachfolgeprozess optimal zu gestalten, braucht allerdings Zeit. Wer die Betriebsnachfolge also noch nach altem Recht regeln möchte, muss sich beeilen (S. 1281).

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