Unlautere Werbung. Warten darf sich lohnen
Unlautere Werbung. Warten darf sich lohnen -- Werbung, die Kunden eines Supermarktes eine Entschädigung von 5 DM bei längeren Wartezeiten an der Kasse verspricht, ist wettbewerbsrechtlich einwandfrei - insbesondere dann, wenn deutlich wird, daß dieser Betrag nur in bestimmten Fällen ausgezahlt wird, etwa bei teilweise unbesetzten Kassen. Der Fall: Ein Supermarkt warb damit, jedem Kunden der länger als zehn Minuten an der Kasse warten müsse, 5 DM auszuzahlen. Einzige werbliche Einschränkung: wenn nicht alle Kassen besetzt sind. Nicht lange auf sich warten ließ die Reaktion der Konkurrenz und der Wettbewerbsvereine. Die Vorwürfe gegen diese Werbung lauteten Rabattverstoß, Irreführung und übertriebenes Anlocken. Irreführen könne die Werbeaussage nicht. OLG Hamburg, Aktenzeichen 3 U 232/93.