Zu wenig Vitamin im Text
Zu wenig Vitamin im Text -- Ein Unternehmen trägt grundsätzlich keine Verantwortung für die Gestaltung von redaktionellen Beiträgen, die über seine Geschäftstätigkeit oder seine Produkte berichten. Der Fall: In einer Sonderveröffentlichung zum Thema Gesundheit hatte eine Zeitschrift in einem redaktionellen Beitrag über das Vitamin E das Produkt ausschließlich eines Herstellers erwähnt. Der Text war bis auf den letzten Absatz dem Beipackzettel dieses Vitaminpräparats entnommen. Dagegen klagte ein Wettbewerbsverein, der diese redaktionelle Form der Werbung als wettbewerbswidrig einstufte. Mitverantwortlich sei auch der Hersteller, so die Klageschrift, da der Beitrag auf Informationen der Firma beruhe. Auch der Bundesgerichtshof (BHG) bewertete den Artikel als unlauter.3.1993, AZ.