10.05.1995

Ladenschluß gilt nicht für Getränke-Terminal

Ladenschluß gilt nicht für Getränke-Terminal -- Das erste vollautomatische Getränke-Terminal in Erlangen-Bruck ist als Warenautomat anerkannt worden (vgl. auch Brauwelt Nr. 39, 1994, S. 1933 und Bier & Getränke Nr. 19/20, 1994, S. 712). Dies haben die Betreiber, Cordula und Friedrich Heumann, nach einem regen Schriftwechsel mit der Landesregierung und der Gemeinde Erlangen erreicht. Damit unterliegt das Terminal nicht mehr dem Ladenschlußgesetz, so daß Öffnungszeiten rund um die Uhr möglich wären. Mit Rücksicht auf die Anwohner haben sich die Unternehmer entschlossen, an sieben Tagen in der Woche jeweils von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu öffnen. Mit den neuen Öffnungszeiten konnte nach Auskunft der Betreiber bereits nach wenigen Tagen ein Umsatzplus von 42 Prozent erreicht werden..

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