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05.07.1995

Preisangabenverordnung und Deklaration des Flaschenpfandes - - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist, wie berichtet, der Handel verpflichtet, bei Getränken mit Mehrweggebinden den Warenpreis und das Pfand in einem hervorzuhebenden Gesamtpreis

Preisangabenverordnung und Deklaration des Flaschenpfandes - - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist, wie berichtet, der Handel verpflichtet, bei Getränken mit Mehrweggebinden den Warenpreis und das Pfand in einem hervorzuhebenden Gesamtpreis auszuweisen. Der Bayerische Brauerbund hatte sich nach eigenen Angaben daraufhin dafür eingesetzt, die Preisangabenverordnung zu ändern, da die beschriebene Handhabung eine Diskriminierung der Produkte in Mehrweggebinden darstelle. Im Bund-Länder-Ausschuß haben sich die Bundesländer nun eindeutig für die geforderte Änderung der Preisangabenverordnung in diesem Punkt ausgesprochen. Sie möchten allerdings gleichzeitig noch andere Anpassungen vornehmen..

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