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08.12.1992

Werbebehauptungen bei Lebensmitteln

Werbebehauptungen bei Lebensmitteln -- Die EG-Kommission hat jetzt ein Arbeitspapier für eine Richtlinie des Rates über den Gebrauch von Werbebehauptungen betreffend Lebensmittel überarbeitet. Dazu teilte der Deutsche Brauer- Bund mit, daß man bei alkoholfreien Bieren von der anfänglichen sog. analytischen Nachweisgrenze abgerückt ist. Im Anhang dieses Arbeitspapieres wird ausgeführt, daß die Werbeaussagen hinsichtlich der Alkoholfreiheit für < 0,1 vol.% (< 05 vol.%) gilt. Der Deutsche Brauer-Bund vertritt nach wie vor die Ansicht, daß der Grenzwert für die Bezeichnung alkoholfrei bei 0,5 vol.% liegen soll . Dabei wird er auch von den Brauerverbänden aus anderen EG- Staaten unterstützt. Für Bier bedeutet dies, daß die Werbung mit weniger Alkohol als .... Die Auslobung weniger Kalorien als.

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