Verbot von Preisgegenüberstellungen
Verbot von Preisgegenüberstellungen -- Das deutsche Verbot von Preisgegenüberstellungen (Eigenpreisvergleiche) gilt nicht für die Werbung ausländischer Unternehmen in Deutschland. Auf diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat der Deutsche Brauer-Bund hingewiesen. Das Verbot, mit Vergleichen früherer und jetziger eigener Preise zu werben, stelle nach Ansicht der Luxemburger Richter eine Behinderung des freien Warenverkehrs innerhalb der EG dar und verstoße gegen den EWG-Vertrag. Das deutsche Verbot gehe über den Verbraucherschutz hinaus, da es jede Blickfangwerbung mit Eigenpreisvergleichen untersage, egal ob sie wahr oder unwahr sei. In anderen Mitgliedsstaaten seien dazu weniger Restriktionen notwendig..