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05.08.1993

Rechtsstreit um Verzicht auf Dosenbier

Rechtsstreit um Verzicht auf Dosenbier -- Genauer müßte die Überschirft lauten: um die Werbung mit dem Verzicht, Bier in Dosen abzufüllen und zu verkaufen. Die Berliner Bärenquell-Brauerei GmbH, eine Henninger-Tochter, hatte bekanntlich eine Plakatwerbeaktion auf diese Tatsache gestützt (s.a. Brauwelt Nr. 14/15, 1993, S. 627 und Nr. 21, 1993, S. 922). Nun hat die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettwerbes e.V. die Art dieser Werbung beanstandet und Bärenquell abgemahnt. Das Landgericht Berlin hat die Verhandlung auf den 14. Juli 1993 anberaumt. Der Verein rügt eine erhebliche Behinderung der Konkurrenten auf dem Markt aufgrund der Tatsache, daß diese wegen der Abfüllung ihres Produktes in Dosen oder Einwegflaschen als umweltschädlich hingestellt werden. Dies Ansinnen wurde von D.a..

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