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17.03.2005

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Seit 1. Januar 2005 ist jeder Getränkefachgroßhändler nach der EU-VO 178/2002 auch Lebensmittelunternehmer. Damit ist er, wie Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels, bei der Delegiertenversammlung seines Verbandes am 21. Februar 2005 in Köln ausführte, verantwortlich nicht für das Produkt, aber für die Prozesse innerhalb der Kette. Dies sollten die Unternehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen. Angetrieben werden die Entwicklungen in diesem Bereich von den Getränkeherstellern, die IT-Lösungen auf höchstem Niveau anstreben. Ebenso spielen die Anforderungen des LEH in der Wertschöpfungskette ­eine Rolle wie die der Hersteller. Derartige Systeme eignen sich auch für die Kundenbindung und bringen so Vorteile im Wettbewerb.a.h..

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