Positiver Impuls für alkoholfreies Bier durch Fassbrause
Aufgrund des Biersteuergesetzes sind Biere mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol.-% oder weniger (alkoholfreies Bier und Malztrunk) nicht mehr Steuergegenstand und daher auch nicht mehr in der Biersteuerstatistik erfasst. Der Deutsche Brauer-Bund e.V., Berlin, veröffentlicht seit drei Jahren auch für seine Verbandsmitglieder keine Daten mehr über alkoholfreies Bier und Malzbier in den einzelnen Bundesländern, da die größten Brauereien aus den regionalen Brauerverbänden ausgetreten waren. Umso interessanter sind die hier dargestellten Marktdaten, die einen detaillierten Überblick über das Marktgeschehen in Deutschland für 2012 geben.