Preise für alkoholfreie Getränke in der Gastronomie
Am 1. Februar 1995 tritt eine Änderung des Gaststättengesetzes in Kraft. Darauf verwies der Deutsche Brauer-Bund in einem seiner letzten Rundschreiben. Danach werden Gaststätten verpflichtet mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Entsprechende Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10 000 DM geahndet werden. Der Deutsche Brauer-Bund empfiehlt, die Gaststätten auf diese Neuregelung hinzuweisen..