Fragezeichen für die Werbepraxis etwa ab dem Jahr 2000
Voraussichtlich ab dem Jahr 2000 wird vergleichende Werbung in der Europä–ischen Union zulässig sein, nachdem sich Europäisches Parlament und Ministerrat auf eine gemeinsame Fassung der Richtlinie geeinigt hatten. Neu aufgenommen wurde eine Klausel zur Förderung der freiwilligen Selbstkontrolle der Werbewirtschaft.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) begrüßt diese Ergänzung, warnt aber vor falschen Erwartungen. Der Richtlinien-Entwurf gebe keine Hilfe für die Werbepraxis, da die Voraussetzungen für vergleichende Werbung eher unklarer und komplizierter werden.
Der ZAW kritisiert, daß juristisch unbestimmt sei, was als „wesentliche nachprüfbare Eigenschaft“ zu gelten habe. Mit einer endgültigen Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.