Änderungen für Fernsehwerbung in Kraft getreten
Nach Abschluß des Ratifizierungsverfahrens durch die Länderparlamente ist der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. April 2000 in Kraft getreten. Damit wurde die revidierte EU-Fernsehrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Gleichzeitig wurden einige liberalere Bestimmungen der ursprünglichen Fassung der Fernsehrichtlinie in deutsches Recht übernommen.
Mit dem neuen Staatsvertrag gelten eine Reihe von Neuerungen für die Fernsehwerbung in Deutschland. Dabei handelt es sich im wesentlichen um folgende Punkte:
q Aufgenommen wurden Regelungen über das Teleshopping, das als eigenständige Verbreitungsform denselben inhaltlichen Regelungen wie die Werbung unterworfen ist.
q Die Blockwerbung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben..