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01.12.2000

Vergleichende Werbung - mit Disziplin erlaubt

In Deutschland seit fast 70 Jahren verboten, in den USA tägliches Werbegeschäft: die vergleichende Werbung. Die Richtlinie der Europäischen Union (97/55/EG) wurde jetzt in Deutschland fristgerecht durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung am 1. September 2000 umgesetzt und erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die vergleichende Werbung.
Als Richtschnur für einen fairen Waren- oder Dienstleistungsvergleich gilt jetzt folgende gesetzliche Vorgabe:

1. Die vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein.
2. Der Vergleich muß sich auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder Zweck richten.
3.
4.
5.
6. Bei Waren mit Ursprungsbezeichnungen darf sich der Vergleich in jedem Fall nur auf Waren mit der gleichen Bezeichnung beziehen.
7..

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