Vergleichende Werbung - mit Disziplin erlaubt
In Deutschland seit fast 70 Jahren verboten, in den USA tägliches Werbegeschäft: die vergleichende Werbung. Die Richtlinie der Europäischen Union (97/55/EG) wurde jetzt in Deutschland fristgerecht durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung am 1. September 2000 umgesetzt und erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die vergleichende Werbung.
Als Richtschnur für einen fairen Waren- oder Dienstleistungsvergleich gilt jetzt folgende gesetzliche Vorgabe:
1. Die vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein.
2. Der Vergleich muß sich auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder Zweck richten.
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6. Bei Waren mit Ursprungsbezeichnungen darf sich der Vergleich in jedem Fall nur auf Waren mit der gleichen Bezeichnung beziehen.
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