Mehr Individualität, mehr Persönlichkeit!
Das Reinheitsgebot ist nun bald 500 Jahre alt. Eigentlich ein wunderbarer Einfall des Bayernfürsten von einst: Es schützt quasi als eines der ersten Verbraucherschutzgesetze der Welt die Herstellung des Bieres nach innen vor „Gepantsche“ und Zutaten, die der Reinheitsnorm des Bieres nicht entsprechen. Und es schützte in gewisser Weise auch deutsches Bier nach außen, da es Bier „made in Germany“ zu etwas Besonderem machte und lange Zeit einen indirekten Schutzwall vor der Expansion internationaler Biere darstellte. Leider ist das Reinheitsgebot allein kein Garant für Individualität und eigenständige Persönlichkeiten unter den Brauereien.