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Bei einem drohenden Personenschaden sind Unternehmen verpflichtet, das Produkt vom Markt zu nehmen
28.09.2020

Schäden aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit im Blick behalten

Risikomanagement | Die Corona-Krise ist für die meisten Unter­nehmen eine der größten Herausforderungen der Firmengeschich­te. Unverschuldet geraten gesunde Betriebe in finanzielle Schwie­rig­­kei­ten. Hinzu kommt, dass Schäden, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstehen, keine „Corona-Pause“ machen, sondern gerade in der aktuell wirtschaftlich angespannten Lage das Überleben eines Unternehmens besonders gefährden. Eine Absicherung dieser gewöhnlichen Risiken wird so zum wichtigen Baustein des aktuellen Risikomanagements.

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