Verfahrensdokumentation und Kassennachschau
Chancen ergreifen | Spätestens seit dem letzten Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen im November 2019 ist es amtlich: Die Schonfrist für Unternehmen mit bargeldintensiven Geschäften und Registrierkassen ist vorbei. Hiernach haben u. a. auch – oder gerade – Gastronomiebetreiber die Pflicht, den Bestand ihrer eingesetzten Kassensysteme aufzunehmen, die technische und steuerliche Belegausgabe zu dokumentieren und ihre Bediener nachweislich zu schulen. Verpflichtungen, die aufgrund des Tagesgeschäftes meist unberücksichtigt bleiben und zu dem ohnehin vorgeschriebenen Verfahren einer ordnungsmäßigen Kassenführung hinzukommen.