Neues Mutterschutzgesetz: Das müssen Unternehmen beachten
Ursprünglich für 2017 angekündigt, soll das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Da bisherige Regelungen für schwangere und stillende Frauen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952 stammen, wurde eine Überarbeitung erforderlich. Wie die QUMsult GmbH & Co. KG, Freiburg, in einer Pressemeldung vom 26. Juli 2017 schreibt, sei das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes“ nun zeitgemäß und verständlicher gefasst. Die bisherige „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ wurde demnach integriert.