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21.01.2014

Schutz der Brauerei im Scheidungsfall

Brauereien müssen Risiken bewältigen, um den Fortbestand zu sichern. Ein Risiko, welches aus dem Privatleben unmittelbar auf die geschäftliche Aktivität ausstrahlt, wird dabei jedoch systematisch ausgeblendet: die Möglichkeit der Scheidung vom Ehepartner. Dabei sollte angesichts einer Scheidungsrate von nahezu 50 Prozent jeder verantwortungsvolle Brauereiinhaber diese Möglichkeit einkalkulieren, sofern er verheiratet ist bzw. die Heirat plant. Wie der Fortbestand der Brauerei im Scheidungsfall geschützt werden kann, stellt der weitere Text vor.

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