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10.10.1996

Erster Umweltgutachter nach EG-Öko-Audit-VO

Wie bereits mehrfach berichtet, ist die EG-Öko-Audit-Verordnung im April 1995 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Das Öko-Audit ist ein freiwilliges System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Mit dem Öko-Audit können sich Betriebe bescheinigen lassen, daß sie umweltfreundlich wirtschaften. Bei bestandener Prüfung durch einen Umweltgutachter dürfen Betriebe ein Emblem führen und zu werblichen Zwecken, zum Beispiel auf Briefbögen, nutzen. Mit der Zulassung von Umweltgutachtern ist die letzte Voraussetzung erfüllt, damit sich Unternehmen im Sinne des EG-Öko-Audits zertifizieren lassen können. Umweltgutachter werden für bestimmte Branchen zugelassen, in denen sie über besondere Fachkenntnisse verfügen. Dr.-Ing. G. Dr..

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