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10.10.1996

Erweiterung des Gaststättenbetriebs nach draußen

Erweiterung des Gaststättenbetriebs nach draußen -- Wenn ein Gastwirt auf dem Hof sechs Stühle mit jeweils vier Tischen aufstellen will, kann es sich nach der Landesbauordnung um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handeln. Die Genehmigungspflicht kann sich daraus ergeben, daß die Außennutzung als Nutzungserweiterung der bisher vorgenommenen Nutzung anzusehen ist. Solche Nutzungen von Hofflächen bzw. Grundstücksfreiflächen sind Teil und Erweiterung des bestehenden Betriebes. Sie werden von der ursprünglich für den Betrieb erteilten Baugenehmigung nicht erfaßt und verändern die bisherige Zwecksetzung der baulichen Anlage so, daß andere baurechtliche, insbesondere planungsrechtliche Vorschriften gelten als für die bisherige Nutzung.B.5.1994 - 1 BA 46/93 -)..

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