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16.09.1993

Streit um Biergärten in München und Berlin

Streit um Biergärten in München und Berlin -- Im Steit um die Öffnungszeiten der Münchner Feuchtbiotope haben sich die Richter des Verwaltungsgerichtes München zunächst zugunsten der Nachbarn ausgesprochen und verordneten für die Waldwirtschaft im Nobelvorort Großhesselohe am Hochufer der Isar, um 21.30 Uhr das letzte Bier auszuschenken und an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat den Biergarten generell geschlossen zu halten. Dies rief den Protest weiter Bevölkerungskreise hervor. In den anderen Parteien fand er Unterstützung, wenn der SPD-Abgeordnete Herbert Müller etwa ausführte, das Urteil gefährde den Biorhythmus der Bayern. Diese Argumente zeigten Erfolg. Eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts München hat nun in einem jüngsten Urteil zum gleichen Thema entsprechend reagiert..

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