06.11.1997

Gaswarngeräte im Einsatz in der Gastronomie. Neue gesetzliche Auflagen

Durch eine Änderung der Technischen Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK 400) sind seit Mai 1996 alle Betreiber von Schankanlagen unter Erdgleiche (1,5 m) und unter Deck von Schiffen gesetzlich verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen gegen Gasunfälle zu treffen.
Die Maßnahmen müssen bei Neuobjekten sofort, bei Altanlagen bis Mai 1998 durchgeführt werden. Bestandsschutz besteht nicht!
Maßnahmen gegen Gasunfälle nach Absatz 5.3.2.2 sind:
1. „- wenn bei natürlicher Belüftung die Lüftungsöffnungen so groß sind, daß sie eine“ Durchlüftung bewirken und der Fußboden nicht mehr als 1,5 m unter der Geländeoberfläche liegt;“ oder
2. gewährleistet;“ oder
4. „- eine für das jeweilig verwendete Druckgas geeignete Gaswarneinrichtung.1).B.
Gaswarnanlagen dürfen nur von „s.

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