Gastwirt reserviert vergeblich einen Tisch
Hat in diesem Fall der Gastwirt Anspruch auf Schadenersatz? Um während der Cebit-Messe in Hannover garantiert einenTisch zum Abendessen zu ergattern, reservierte eine Computerfirma in einem Restaurant einen Tisch: Die ganze Woche lang sollte der Gastwirt ab 19.30 Uhr einen Tisch für fünf bis sechs Personen freihalten. Zwei Wochen vor der Messe schickte der Gastwirt die Menükarte und bestätigte die Reservierung mit einem Fax, das die Firma unterschrieben zurücksandte. Als trotz dieser Vorbereitungen tagelang niemand zum Abendessen erschien, erinnerte der Gastwirt mit einem Fax an die Reservierung und kündigte eine Rechnung an. Daraufhin stornierte die Firma die Reservierung. eine konkrete Geldsumme umzusetzen. 22.1.98 – 8 S 160/97)..