Neue Anschlußmaße für Zapfköpfe/Leitungsanschlußteile in Getränkeschankanlagen
In den neuen technischen Regeln zur Getränkeschankanlagenverordnung ist festgelegt, daß die Gewindedurchmesser des Druckgasanschlusses von Zapfköpfen für einen Betriebsüberdruck bis 3bar von bisher 5/8 Zoll auf 3/4 Zoll vergrößert werden.
Damit wird einerseits verhindert, daß der Druckgasanschluß direkt auf die CO2-Flasche geschraubt werden kann, unter Umgehung des Druckminderers, andererseits wird eine Verwechslung durch versehentlichen Anschluß an die Bierseite vermieden.
Für Altteile mit 5/8 Zoll auf der Druckgasseite besteht ein Bestandschutz, außerdem dürfen Lagerbestände mit Geräten bisheriger Ausführung noch abverkauft werden.
Das eingesetzte Schauglas und die Rückschlagsicherungen (Lippenventile) sind auch mit der neuen CO2-Hülse mit 3/4 Zoll Gewinde verwendbar..