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27.01.2005

Unwirksamkeit des Pachtvertrages wegen Widerruf der Getränkebezugsverpflichtung

Bei einer Getränkebezugsverpflichtung kann es sich um so genanntes Kreditgeschäft besonderer Art im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes handeln. Dafür reicht es aus, dass ein Getränkelieferant Kreditgeber ist. Der Gastwirt ist zwar nicht Verbraucher, aber Existenzgründer, was für die Anwendung des Gesetzes ausreicht.

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