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09.06.2009

Forderung: 7 statt 19 Prozent

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) begrüßt die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern für die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Hotellerie- und Gaststättengewerbe und zur allgemeinen Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht. Nach dem Willen der deutschen Brauer, der Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes sowie ganz aktuell durch die Landesregierung Bayern soll der Mehrwertsteuersatz im Hotel- und Gaststättengewerbe insgesamt auf 7 statt 19% festgesetzt werden.

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