11.01.2011

Mahnbescheide für 40,3 Mio EUR verschickt

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) erhalten auch in diesem Jahr wieder das Formular „Lohnnachweis“. Dieses muss der Unternehmer auch dann bis zum 11. Februar 2011 ausgefüllt bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht mehr BGN-versichert ist. Mit dem Nachweis erfragt die Berufsgenossenschaft die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2010, um den Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können. Bei unvollständigen oder fehlenden Lohnnachweisen ergänzt die BGN die fehlenden Angaben (§ 165 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII). Dabei sind finanzielle Nachteile für betroffene Unternehmen möglich. Hat die BGN den Beitrag zu niedrig angesetzt und die Deutsche Rentenversicherung stellt dies bei der Prüfung des Unternehmens fest, so kommen oft Nachzahlungen für mehrere Jahre auf den Betrieb zu.

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