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21.12.1993

Sicherheit im Lager (Fortsetzung)

Sicherheit im Lager (Fortsetzung) -- Fest angebrachte Leitern: Fest angebrachte Leitern - auch Steigleitern genannt - werden eingesetzt, wenn ein Treppeneinbau in Lägern oder an Lagereinrichtungen, wie Regalen und Schränken, nicht möglich ist. Steigleitern mit einer Absturzhöhe von über 5 m müssen über durchgehenden Rückenschutz verfügen, der 3 m über Flur bzw. 2,2 m über Bühnen oder Podesten beginnt. An der Steigleiteraustrittsstelle - also am oberen Ende - müssen 1 oder 2 Holme über das Leiterende hinaus als Haltevorrichtung geführt werden. Die oberste Sprosse muß unterhalb der Austrittsebene jedoch nicht tiefer als 100 mm liegen. Beleuchtung: Für alle Betriebsräume gilt, daß die Beleuchtung möglichst blendfrei, schattenfrei und ausreichend hell sein soll. B. B.

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