Emissionserklärungsverordnung
Emissionserklärungsverordnung -- In der Brauwelt Nr. 49, 1992, S. 2536, erschien der Beitrag über Die novellierte Emissionserklärungsverordnung und ihre Anwendung auf Brauereien und Mälzereien. Dabei wurde u.a. festgestellt, daß die zuständige Behörde für Bayern, das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU), Rosenkavalierplatz 3, 8000 München 81, ist. Alle Emissionserklärungen für das Jahr 1992 sind bis 30. April 1993 entweder an diese Adresse oder an die zuständige Genehmigungsbehörde, in der Regel das Landratsamt, zu senden. Der Bayerische Brauerbund und der Verband mittelständischer Privatbrauereien in Bayern wollen ihren Mitgliedern rechtzeitig die auszufüllenden Formulare mit einer Anleitung zuschicken..